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Retorio press and news

Dienstleistungsbedingungen

I. Dienstleistungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen für Software-as-a-Service (SaaS") sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer juristischen Person – „Sie" oder „der Nutzer") und der retorio GmbH (Retorio") für die Nutzung der unter retorio.com bzw. app.retorio.com bzw. coaching.retorio.com verfügbaren Retorio-Software (die Software").

ANGENOMMEN, DASS SIE (i) EINE KOSTENLOSE PROBEVERSION DER SOFTWARE GESTARTET HABEN, (ii) EIN ABONNEMENT GEKAUFT HABEN ODER (iii) VON RETORIO ("RETORIO") ZUR NUTZUNG DER SOFTWARE AUFGEFORDERT WURDEN, bedeutet KLICKEN AUF DEN 'ABSENDEN'-BUTTON ODER DER ZUGRIFF AUF ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN, DASS SIE SIE VERSTEHEN UND AKZEPTIEREN UND DASS SIE SICH AN DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG HALTEN.

IN JEDEM FALL IST ES NICHT ERFORDERLICH, DASS IHRE ANNAHMEERKLÄRUNG IN DEN RÄUMEN VON RETORIO EINGEHT. RETORIO IST NUR DANN BEREIT, IHNEN DIESE SOFTWARE ALS DIENSTLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, WENN SIE ALLE IN DIESEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN SOWIE UNSERE ZUM ZEITPUNKT IHRER BESTELLUNG VERFÜGBARE DATENSCHUTZERKLÄRUNG (ZUSAMMENFASSEND ALS "VEREINBARUNG" BEZEICHNET) AKZEPTIEREN.

WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, IST RETORIO NICHT BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE ALS DIENSTLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN, UND SIE SOLLTEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE NICHT" KLICKEN, DAS BROWSERFENSTER/DEN TAB SCHLIESSEN UND DEN ZUGRIFF AUF DIE SOFTWARE ODER DEREN NUTZUNG SOFORT EINSTELLEN UND UNTERLASSEN.

Wenn diese Vereinbarung in eine andere Sprache als Englisch übersetzt wird und es einen Konflikt zwischen der englischen und der anderen Sprache gibt, ist die englische Version maßgebend. Der Nutzer sollte eine Kopie dieser Nutzungsbedingungen für seine Unterlagen aufbewahren. Die aktuellste Version dieser Nutzungsbedingungen ist in ihrer Gesamtheit auf www.retorio.com/en/terms-service zu finden.

Retorio behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit in angemessener Weise zu ändern, vorausgesetzt, dass Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Auftretens der Streitigkeit geltenden Bedingungen der Vereinbarung gelöst werden. Retorio wird den Nutzer nach jeder Änderung in angemessener Weise informieren, und der Nutzer sollte die veröffentlichte Vereinbarung von Zeit zu Zeit überprüfen, um sich über Änderungen zu informieren. Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen treten mit der ersten Nutzung der Software durch den Benutzer in Kraft, wenn dieser von der Änderung Kenntnis erlangt. Jede Nutzung der Software durch den Nutzer nach Inkrafttreten der geänderten Vereinbarung stellt die Annahme der geänderten Vereinbarung durch den Nutzer dar. Akzeptiert der Nutzer die Änderungen dieser Vereinbarung nicht, wird diese Vereinbarung gemäß Absatz 12 sofort beendet.

retorio GmbH Managing Director:
Gaisbergstr. 11, 81675 Munich, Germany Dr. Christoph Hohenberger
Register number: HRB 243225 Dr. Patrick Oehler
VAT: DE320489362  

 

 

Das meinen wir, wenn wir sagen...

1. "Automatische Verlängerung" bezeichnet eine Funktion, die die Verlängerung einer Lizenz am Ende der Lizenzlaufzeit vorsieht, ohne dass eine weitere Benachrichtigung erforderlich ist.

2. "Daten" bezeichnet elektronische Daten, die von der Hard- und Software aufgezeichnet oder bearbeitet und als Teil des Retorio-Dienstes gespeichert werden.

3. "Dekompilieren" bedeutet das Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren der Software zum Zwecke der Herstellung der Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen gemäß § 69 e UrhG.

4. "Retorio-Produkt" bezeichnet eines der Retorio-eigenen Produkte einschließlich der zugehörigen Marketingmaterialien, Dokumentation, Bedienungsanleitungen und anderer ergänzender Materialien.

5. "Retorio Service" bezeichnet Dienstleistungen, die von Retorio-Mitarbeitern erbracht werden.

6. "Dial-Out-Option" bezeichnet die Option des Nutzers, einen Rückruf von Retorio für eine Audiokonferenz an eine vom Nutzer angegebene Telefonnummer zu erhalten.

7. "Dokumentation" bezeichnet schriftliche Informationen (ob in Benutzer- oder technischen Handbüchern, Schulungsmaterialien, Spezifikationen oder anderweitig enthalten), die sich auf die Software beziehen und von Retorio zusammen mit der Software über den Online-Zugang zur Verfügung gestellt werden.

8. "Unternehmer" ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die die SaaS nicht im Rahmen einer persönlichen oder familiären Nutzung bestellt oder erhält, sondern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit.

9. "Externer Nutzer" bezeichnet jede Einzelperson (keine Organisation), die die Retorio Software nutzt und nicht: (i) einer der Vollzeit-, Teilzeit- oder Zeitangestellten des Nutzers ist; oder (ii) ein Zeitarbeiter oder ein unabhängiger Auftragnehmer ist, der am Geschäftssitz oder Arbeitsplatz des Nutzers eingesetzt wird.

10. "Gebühr" bezeichnet den an Retorio gezahlten Abonnementpreis für SaaS.

11. "Software" bezeichnet die Retorio-Software und die zugehörige Dokumentation, die diese AGB begleitet, einschließlich der zugehörigen Medien und der internetbasierten Dienste von Retorio.

12. "Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit der vom Nutzer erworbenen Lizenz für die Produktionsnutzung.

13. "Nutzer" oder "Endnutzer" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die sich bei der SaaS anmeldet und die Software nutzt, ohne ein externer Nutzer zu sein.

14. "Benutzergenerierte Inhalte" sind alle Informationen, die vom Benutzer eingegeben, hochgeladen oder auf andere Weise generiert und auf Retorio SaaS hochgeladen, implementiert oder installiert werden, z.B. aufgezeichnete Videos.

 

II. Nutzungsbedingungen für SaaS

1. Bereitstellung der software als dienstleistung

Retorio stellt dem Nutzer die Software zur Verfügung und unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Online-Software 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche als Service zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme von: (i) geplante Ausfallzeiten (die Retorio im Voraus elektronisch ankündigt) und (ii) Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Retorio liegen, wie z. B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, innere Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitsprobleme (außer denen, an denen Mitarbeiter von Retorio beteiligt sind), Ausfälle oder Verzögerungen von Internet-Diensteanbietern, Ausfälle oder Verzögerungen von Hosting-Diensteanbietern, benutzergenerierte Inhalte oder Denial-of-Service-Angriffe. Die Software wird weder verkauft noch lizenziert. Der Nutzer hat das Recht, auf SaaS zuzugreifen und es gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dokumentation zu nutzen. Der Nutzer gewährt Retorio, den mit Retorio im Sinne von § 15AktG verbundenen Unternehmen und den jeweiligen Vertragspartnern eine weltweite, zeitlich begrenzte Lizenz zum Hosten, Kopieren, Übertragen und Anzeigen der von ihm hochgeladenen Daten und Informationen sowie aller Nicht-Retorio-Anwendungen und Programmcodes, die von oder für den Nutzer unter Verwendung eines Dienstes oder zur Verwendung durch den Nutzer mit den Diensten erstellt wurden, soweit dies für die Erbringung der Dienste durch Retorio in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung angemessen ist. Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen erwirbt Retorio vom Nutzer oder seinen Lizenzgebern im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte, Titel oder Anteile an den vom Nutzer hochgeladenen Dateninformationen.

 

2. Cloud-speicher & sicherheit

Retorio unterhält administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Software und/oder der Daten und/oder der vom Nutzer generierten Inhalte. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verhinderung des Zugriffs, der Nutzung, der Änderung oder der Offenlegung der Software und/oder Daten durch Retorio-Mitarbeiter, außer (i) zur Bereitstellung der abonnierten Dienste und zur Verhinderung oder Behebung von Dienst- oder technischen Problemen, (ii) wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder (iii) wenn der Nutzer dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Ziff. 7 bleibt hiervon unberührt.

 

3. Keine lizenzierung

Die Software wird als SaaS zur Verfügung gestellt und es wird dem Nutzer keine Lizenz gewährt. Die Überlassung von SaaS beinhaltet insbesondere keine Verwertungsrechte, insbesondere kein Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), kein Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), kein Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG), kein Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG), kein Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), kein Senderecht (§ 20 UrhG) und kein Recht der Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG).

 

4. Vorbehaltene rechte

Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software ein urheberrechtlich geschütztes Produkt von Retorio ist, das durch das Urheberrecht und andere anwendbare Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und vertragliche Bestimmungen geschützt ist. Der Nutzer erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass das gesamte Recht, der Titel und das Interesse an der Software, einschließlich der damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte, bei Retorio verbleibt. Retorio behält sich alle Rechte vor, die dem Nutzer nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen gewährt werden.

 

5. Die software wird als software-as-a-service bereitgestellt

6. Kaufbedingungen

Abonnement-Pläne: Die Retorio-Software wird online bestellt und auf Abonnementbasis in verschiedenen Plänen und in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Abonnements geltenden Form bereitgestellt.

Laufzeit: Die Laufzeit der Lizenz beträgt (wenn nicht anders geregelt) 12 (zwölf) Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 (zwölf) Monate, wenn sie nicht innerhalb eines Monats zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Gebühr: Je nach vereinbartem Abonnementplan hat der Nutzer zu Beginn jedes Jahres eine jährliche Abonnementgebühr an Retorio zu zahlen, wie in diesem § 5 festgelegt, außer dies ist in einem separaten Vertrag anders geregelt

Funktionen und Volumen: Je nach vereinbartem Abonnementplan ist die Lizenz auf die in diesem § 5 genannten Funktionen beschränkt.

Kostenlose Testversion: Falls von Retorio genehmigt, kann der Nutzer die Software in den ersten 20 (zwanzig) Tagen nach der Registrierung bei Retorio kostenlos testen. Es gilt § 11. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase kommt kein kostenpflichtiges Abonnement zwischen den Parteien zustande. Retorio kann nach eigenem Ermessen das Konto des Nutzers löschen.

Betreuung: Je nach vereinbartem Abonnementplan stellt Retorio bestimmte Service-Levels zur Verfügung, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung des Abonnements angegeben und anwendbar sind.

Der Nutzer erkennt an, dass eine Registrierung erforderlich ist, damit der Nutzer die Vorteile der Software in vollem Umfang nutzen kann. Wenn der Nutzer nicht als Endnutzer registriert ist, hat er kein Recht, auf die Software zuzugreifen, und die eingeschränkte Gewährleistung in diesen AGB gilt nicht.

 

7. Keine vermietung oder kommerzielles hosting

Die Software wird als SaaS nur für den Nutzer bereitgestellt. Der Nutzer darf die Software nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Retorio vermieten, verleasen, verleihen oder kommerzielle Hosting-Dienste mit der Software anbieten.

 

8. Datenerfassung Und -Nutzung

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Retorio technische Informationen, die im Rahmen der dem Nutzer zur Verfügung gestellten Software-Supportdienste und SaaS erhoben werden, erfasst und verwendet. Die in dieser Form erfassten Daten werden ausschließlich zur Verbesserung der Retorio-Produkte und/oder zur Bereitstellung maßgeschneiderter Dienste für den Benutzer verwendet und werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in anonymisierter Form.

 

9. Datensicherung

Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung zur Nutzung der Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Dies gilt auch für die regelmäßige Datensicherung.

 

10. Keine Automatisierte Nutzung

Ein SaaS-Abonnement darf nicht gemeinsam oder gleichzeitig auf verschiedenen Geräten genutzt werden, auch nicht zur Unterstützung mehrerer Nutzer oder betrieblicher Anforderungen wie oben angegeben. Infolgedessen darf der Nutzer die SaaS nicht in einer automatisierten, unbeaufsichtigten, nicht interaktiven Serveranwendung oder -komponente (einschließlich ASP) nutzen, bei der: (i) mehrere Nutzeranfragen von verschiedenen Nutzern zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden; oder (ii) mehrere Anfragen eines Nutzers zur Bearbeitung in eine Warteschlange gestellt werden, die jedoch gegen von anderen Nutzern erstellte oder bearbeitete Inhalte gerichtet sind.

 

11. Beschränkungen für bestimmte software

Software, die als kostenlose Test-, Demo-, Evaluierungs- und Betaversionen gekennzeichnet ist, darf nur zu Test- oder Evaluierungszwecken des Nutzers verwendet werden, es sei denn, dies ist in einer separaten, sowohl vom Nutzer als auch von Retorio unterzeichneten Vereinbarung anders festgelegt.

Verstößt der Benutzer gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser Nutzungsbedingungen, kann Retorio diese Nutzungsbedingungen unbeschadet seiner sonstigen Rechte kündigen. In diesem Fall muss der Benutzer die Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung einstellen. Die Abschnitte 1, 4, 13, 14, 15, 16, 18, 19 und 20 gelten ausdrücklich auch nach einer Kündigung.

 

12. Beschränkte gewährleistung

Stand der Technik: Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsprechen die von Retorio zur Verfügung gestellten SaaS dem aktuellen Stand der Technik und allen von Retorio zur Verfügung gestellten relevanten Produktinformationen und Spezifikationen, einschließlich derjenigen in der Dokumentation. Retorio gewährleistet nicht, dass die vertragsgegenständliche Software für Zwecke geeignet ist, die über die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Verpflichtungen von Retorio hinausgehen.

Irrtümer: Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik Programmfehler trotz größter Sorgfalt nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Die Parteien erkennen an, dass Retorio-Produkte von Natur aus komplex sind und nicht völlig fehlerfrei sein können. Folgende Fehler sind von der Gewährleistung durch Retorio ausgeschlossen: (i) unwesentliche Fehler, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fehler, die leicht behoben werden können und sich nicht als Leistungsmangel erweisen, und (ii) Fehler, die an einem Retorio-Produkt festgestellt werden, das von einer anderen Person als Retorio selbst modifiziert, verändert oder verbessert wurde.

Nachbesserung: Mängel an der Software werden von Retorio innerhalb einer angemessenen Frist nach Mitteilung des Mangels behoben. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Retorio durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Software. Das Recht des Anwenders zur Minderung des Entgelts für die Zeit des Bestehens des Mangels bleibt unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung ist der Nutzer nur berechtigt, wenn Retorio ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

Verjährung: Hat Retorio dem Nutzer die SaaS unentgeltlich zur Verfügung gestellt, werden Mängel an der Software von Retorio nur dann beseitigt, wenn sie auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Retorio beruhen, sofern die Beseitigung eines Mangels an der Software nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben ist.

Fehlschlagen der Nachbesserung: Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung von Software ist erst auszugehen, wenn Retorio hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung von Retorio unberechtigt verweigert wurde. Ist die Beseitigung eines Mangels in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung für Retorio nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, kann Retorio die Beseitigung des Mangels verweigern und den Nutzer auf sein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages verweisen.

Quellcode: Der Nutzer hat in keinem Fall einen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software im Hinblick auf etwaige Mängel.

 

13. Hochrisikotätigkeiten

Die Software ist nicht fehlertolerant und ist nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Steuergerät in gefährlichen Umgebungen konzipiert, hergestellt oder vorgesehen, die eine ausfallsichere Leistung erfordern, wie z. B. beim Betrieb von Nuklearanlagen, Kommunikationssystemen, Flugverkehrskontrolle, lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen ein Ausfall der Software unmittelbar zu Tod, Verletzungen oder schweren physischen oder ökologischen Schäden führen könnte (die "Hochrisikoaktivitäten"). Dementsprechend lehnen Retorio und seine Lieferanten ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung der Eignung für Hochrisikoaktivitäten ab.

 

14. Haftungsbeschränkung

Ungeachtet der Rechtsnatur des betreffenden Anspruchs gilt für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Nutzers Folgendes:

Begrenzung der Haftung: Retorio haftet für alle Schäden des Nutzers, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten von Retorio beruhen, die auf einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen, die aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz entstehen. In allen anderen Fällen ist die Schadensersatzhaftung von Retorio auf die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Pflichten sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. Die Haftung von Retorio für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei der Anfertigung von Sicherungskopien üblicherweise anfällt. Auf die Verpflichtung des Nutzers zur regelmäßigen Datensicherung gemäß § 10 dieser AGB wird hingewiesen.

Vorhersehbare Schäden: Die Haftung von Retorio bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Retorio ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Ausschluss: Eine verschuldensunabhängige Haftung von Retorio für bei Abschluss dieser AGB vorhandene Mängel gemäß § 536 a Abs.. 1, Alternative 1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Verjährung: Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Retorio verjähren in 6 Monaten ab Lieferung, sofern der Nutzer Unternehmer ist. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Weitere Verjährung: Hat Retorio dem Nutzer die SaaS unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist die Haftung von Retorio gemäß § 599 BGB darüber hinaus auf Schäden beschränkt, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Retorio zurückzuführen sind.

Ausgeschlossene Haftung: Retorio haftet unter keinen Umständen für den Verlust, die Beschädigung oder die Veruntreuung von Daten, die der Nutzer zur Verfügung gestellt hat, oder für die Folgen von Änderungen, Einschränkungen, Aussetzungen oder Beendigung der Dienste oder der Vereinbarung oder von nutzergenerierten Inhalten.

Vertreter: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle Vertreter von Retorio, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

15. Nutzungsbeschränkungen

Unbefugter Zugriff: Der Nutzer wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen unbefugten Zugriff auf die Dienste und Daten oder deren Nutzung zu verhindern, und informieren und die Dienste und Daten nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, der Dokumentation und den geltenden Gesetzen und staatlichen Vorschriften nutzen.

Beschränkungen bei der Nutzung: Der Nutzer wird (i) keine Dienste oder Daten anderen Personen als dem Nutzer oder den Nutzern zur Verfügung stellen oder zu deren Gunsten nutzen, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben, (ii) keine Dienste oder Daten verkaufen, weiterverkaufen, lizenzieren, unterlizenzieren, vertreiben, zur Verfügung stellen, vermieten oder verleasen oder Dienste oder Inhalte in ein Dienstleistungsbüro oder Outsourcing-Angebot aufnehmen, (iii) einen Dienst zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu erfassen und zu speichern oder zu übertragen, oder um Material zu speichern oder zu übertragen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt, (iv) die Integrität oder Leistung eines Dienstes oder darin enthaltener Daten Dritter zu stören oder zu unterbrechen, (v) zu versuchen, unbefugten Zugang zu einem Dienst oder Daten oder damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu erhalten, (vi) den direkten oder indirekten Zugriff auf oder die Nutzung von Diensten oder Daten in einer Weise zu gestatten, die eine vertragliche Nutzungsbeschränkung umgeht, oder Retorio-Dienste zu nutzen, um auf das geistige Eigentum von Retorio zuzugreifen oder es zu nutzen, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet, (vii) einen Dienst oder einen Teil, ein Merkmal, eine Funktion oder eine Benutzeroberfläche davon zu kopieren, (viii) Daten zu kopieren, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet, (ix) irgendeinen Teil eines Dienstes oder von Daten zu rahmen oder zu spiegeln, mit Ausnahme des Framings in den eigenen Intranets des Nutzers oder anderweitig für die eigenen internen Geschäftszwecke des Nutzers, (x) auf einen Dienst oder Daten zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu erstellen oder (xi) einen Dienst zurückzuentwickeln (soweit eine solche Einschränkung gesetzlich zulässig ist). Jede gegen diese Vereinbarung verstoßende Nutzung der Dienste durch den oder die Nutzer, die nach Einschätzung von Retorio die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Retorio-Dienste gefährdet, kann zur sofortigen Aussetzung der Dienste durch Retorio führen, ungeachtet dessen, dass Retorio alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um den Nutzer zu benachrichtigen und ihm die Möglichkeit zu geben, den Verstoß oder die Gefährdung vor einer solchen Aussetzung zu beheben.

 

16. Integration von drittanbieter-konten, aufzeichnung, analytik

Konten von Drittanbietern: Bestimmte Funktionen des SaaS ermöglichen es dem Nutzer, sein Konto mit Diensten Dritter (die "Konten Dritter") wie z.B. Gmail, Salesforce, Greenhouse, LinkedIn usw. über eine von diesen Dritten bereitgestellte Anwendungsprogrammierschnittstelle (die "API") zu integrieren. Durch die Aktivierung dieser Funktionen gewährt der Nutzer Retorio Zugriff auf die in den über die API bereitgestellten Konten von Drittanbietern gespeicherten Daten und bestimmte Rechte zur Nutzung von Funktionen der über die API bereitgestellten Konten von Drittanbietern, wie z. B. das Versenden von E-Mails für Einladungen zu geplanten Demositzungen usw., soweit dies bei der Aktivierung der Integration eines Kontos von Drittanbietern vereinbart wurde, wie z. B. E-Mails, Posteingangshistorie, Kontakte usw., um Retorio in die Lage zu versetzen, relevante Daten zu identifizieren, die innerhalb der SaaS zu speichern sind, oder bestimmte Kommunikationen mit Kontakten des Nutzers durchzuführen.

Externe Benutzerfreigabe: Bestimmte Funktionen der SaaS ermöglichen es dem Nutzer, eine Webanwendung mit einem oder mehreren externen Nutzern, wie z.B. Salesforce, über interaktive Meetings zu teilen. Durch die Nutzung dieser Funktion kann der Nutzer dem externen Nutzer Einblick oder Zugriff auf private und möglicherweise persönliche Daten gewähren, die in der Webanwendung gespeichert sind. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er die alleinige Verantwortung für (i) die Nutzung solcher Funktionen mit externen Nutzern und (ii) die Einhaltung aller diesbezüglich geltenden Datenschutzgesetze trägt.

Audio- und Videoanalyse: Bestimmte Kernfunktionen des SaaS ermöglichen es dem Nutzer, die Audio- und/oder Videoaufnahmen gemäß § 3 zu analysieren, indem sie transkribiert und auf unseren Cloud-Servern gespeichert werden. Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert und wird vom Nutzer vor jeder Sitzung durch Sperrung des Zugangs aktiviert. Der Nutzer kann entweder nur die Analyse seines eigenen Audio- oder Videostroms aktivieren. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass er die alleinige Verantwortung für (i) die Nutzung dieser Funktionen und (ii) die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze durch die Nutzung dieser Funktion trägt.

DER NUTZER WIRD VON RETORIO AUSDRÜCKLICH AUF MÖGLICHE RISIKEN EINER EINBINDUNG VON DRITTKONTEN, DER GEMEINSAMEN NUTZUNG EINER WEBANWENDUNG MIT EXTERNEN NUTZERN IN BEZUG AUF DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT, AUDIOAUFZEICHNUNGEN UND AUDIOANALYSE HINGEWIESEN UND NIMMT DIESE IN ANSPRUCH.

 

17. Gesetzliche verbraucherrechte

Keine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen steht im Widerspruch zu gesetzlichen Rechten, die Verbrauchern nach lokalem Recht zustehen können.

 

18. Streitbeilegung und anwendbares recht

Beilegung von Streitigkeiten: Retorio möchte die Bedenken des Nutzers klären, ohne dass ein formeller Rechtsstreit erforderlich ist. Bevor der Nutzer eine Klage gegen Retorio einreicht, erklärt er sich bereit, zu versuchen, die Streitigkeit informell zu lösen, indem er sich an contact@retorio.com wendet. Retorio wird versuchen, den Streitfall informell zu lösen, indem es sich mit dem Nutzer per E-Mail in Verbindung setzt. Wenn ein Streitfall nicht innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Einreichung gelöst wird, können der Nutzer oder Retorio ein formelles Verfahren einleiten.

Anwendbares Recht, Gerichtsbarkeit: Sofern nicht ausdrücklich durch örtliches Recht untersagt, unterliegen der Vertrag und die Garantien deutschem Recht, ungeachtet etwaiger kollisionsrechtlicher Bestimmungen; und die deutschen Gerichte in München sind ausschließlich zuständig für alle Ansprüche, die sich aus dem Vertrag oder den Garantien ergeben. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Bestimmungen dieser AGB gelten als trennbar und die Ungültigkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages.

Sollte der Nutzer Fragen zu diesen AGB haben, wenden Sie sich bitte an den für den Nutzer zuständigen Retorio-Partner oder schreiben Sie an:

Retorio GmbH, Recht, Gaisbergstr. 11, D-81675 München, Deutschland.